Arbeitskleidung Rechte und Pflichten für Betriebe und Mitarbeiter

0
12833
Frau beim Telefonieren mit Sicherheitshelm.

Egal ob Festanstellung als Fachkraft im medizinischen Bereich, Teilzeitjob in der Schreinerei oder Aushilfe an der Verkaufstheke einer Bäckerei: Arbeitskleidung ist in einer Vielzahl von Betrieben ein großes Thema. Welche Rechte und Pflichten damit sowohl für Unternehmen als auch die Belegschaft einhergehen, wird in diesem Beitrag thematisiert.

Gesundheitsschutz: Schutzkleidung nach Vorschrift

Grundlage für diverse Gegebenheiten zur Arbeitskleidung bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Innerhalb dieses Gesetzes besagt § 71 zur Arbeitskleidung unter anderem, dass Arbeitgeber verpflichtet sind „auf ihre Kosten den Arbeitnehmern geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen“. Voraussetzung für diese Pflicht besteht darin, dass spezielle Arbeitskleidung zum Arbeitnehmerschutz erforderlich ist oder die Kleidung durch ekelerregende beziehungsweise gesundheitsgefährdende Substanzen verunreinigt werden könnte. In vielen Branchen und Berufen ist das Arbeiten ohne Schutzkleidung aufgrund dieser Gesetzesgrundlage nicht erlaubt. Mitarbeiter, die Risiken ausgesetzt sind, wie es zum Beispiel an schweren Maschinen der Fall sein kann, müssen bestimmte Kleidungsstücke tragen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die teilweise sehr strengen und vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften einzuhalten. Verletzt er diese Pflicht muss mit empfindlichen Geldstrafen und Schadenersatzansprüchen gerechnet werden. Wie in unserem Ratgeber „Arbeitskleidung – wer trägt die Kosten?“ bereits erwähnt, hat der Arbeitgeber außerdem die Pflicht die Reinigungskosten für Arbeitskleidung zu bezahlen.

Mann in Sicherheitsanzug - ArbeitskleidungFolgendes Zubehör kann unter die persönliche Schutzausrüstung (PSA) fallen:

  • Schutzbrillen
  • Atemmasken
  • Helm
  • Sicherheitsschuhe
  • Handschuhe

Doktor mit Mappe ArbeitskleidungIm Zusammenhang mit Schutzkleidung hat der Betrieb außerdem dafür Sorge zu tragen, dass das sicherheitsrelevante Zubehör regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft wird.

Erhältlich ist den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Arbeitsbekleidung beim Fachhändler Engelbert Strauss und kann zeitsparend direkt im Onlineshop bestellt werden. Die Sortierung der Kollektionen nach Branchen erleichtert und beschleunigt die Auswahl. Welche Organisationen sich um die Arbeitsplatzsicherheit und die Einhaltung der Gesetzte kümmern, haben wir hier erörtert.

Arbeitnehmer sind verpflichtet die vom Arbeitgeber bereitgestellte Schutzkleidung zu tragen. Wird diese Pflicht missachtet, kann nach Abmahnungen die Kündigung drohen. Kommt es aufgrund von unsachgemäßer Nutzung der Kleidung zu Verletzungen und Schäden, haben Versicherungen abhängig von den individuellen Begebenheiten im Einzelfall das Recht die Übernahme der Kosten gänzlich oder teilweise zu verweigern.

Vertragliche Regelungen

Frau schneidet Brot ArbeitskleidungNeben den gesetzlichen Bestimmungen, dürfen Unternehmen in Arbeitsverträgen ihren Arbeitnehmern Vorschriften hinsichtlich Arbeitskleidung machen. Dies wäre denkbar, wenn branchenübliche Gewohnheiten eingehalten werden müssen oder zum Beispiel im Verkauf ein einheitliches Erscheinungsbild gefragt ist. Das Recht auf Vorschriften ist aber eingeschränkt. Werden die Grenzen der Zumutbarkeit vom Betrieb überschritten, darf der Arbeitnehmer das Tragen der Arbeitskleidung verweigern. Wann diese Grenze überschritten wird, muss im Einzelfall geklärt werden. „In Bezug auf Bekleidungsvorschriften kann das bedeuten, dass zum Beispiel einer Angehörigen der muslimischen Glaubensgemeinschaft das Tragen eines Kopftuches weder verbotenrden darf, noch darf sie deshalb in der Firma benachteiligt werden“, heißt es bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich online. Eine klare Definition zu den Grenzen der Zumutbarkeit gibt es bislang nicht.

Mitbestimmungsrecht hat bezüglich vertraglicher Regelungen zur Kleidung der Betriebsrat. Legt ein Unternehmen für sein Personal Arbeitskleidung im Vertrag fest, muss er diese auf eigene Kosten bereitstellen. Doch die Kostenfrage ist mit Vorsicht zu genießen, weil die Vorschriften diesbezüglich oft in den Kollektivverträgen geregelt sind.

Zeit zum Ankleiden: Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen

Eine Frage, die in Betrieben regelmäßig zu Streitigkeiten führt, betrifft die Zeit, die Arbeitnehmer zum Anziehen von Arbeitskleidung benötigen. Während Arbeitnehmer darauf bestehen, dass dieser Zeitaufwand als Arbeitszeit verbucht wird, weigern sich Betriebe diese Forderung zu akzeptieren. Wie die gesetzlichen Regelungen zeigen, können jedoch beide Szenarien zutreffend sein. Entscheidend ist die Art der Kleidung:

Schutzkleidung

  Arbeitskleidung

Handelt es sich um Schutzkleidung, die zum Schutz der Arbeitnehmer dient, gilt die Zeit zum Anziehen nicht als Arbeitszeit. Dient Arbeitskleidung nicht dem Schutz, sondern wird vom Arbeitgeber aus anderen Gründen vorgeschrieben (Beispiel Dienstkleidung), dürfen Mitarbeiter die Zeit zum Umziehen zu ihrem Arbeitszeitkonto hinzurechnen.

 

Bilder:
Bild 1, 2: © voltamax
Bild 3: © valelopardo
Bild 4: © Unsplash

Kommentieren Sie den Artikel

Kommentar schreiben
Name eingeben