Werde zum Steuer-Fuchs: Welche Aufwendungen berufstätige Studierende abschreiben können

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Euro Geld fliegt über viele Hände

Beim Wort Steuern zucken viele Studierende zusammen oder heben fragend die Schulter. Die Unsicherheit, ob und wie man eine Steuererklärung am besten macht, ist groß. Zudem ist die ganze Angelegenheit auch nicht gerade spannend. Doch es kann sich lohnen, sich mit dem Thema ArbeitnehmerInnenveranlagung auseinanderzusetzen. Wir geben Antworten auf grundlegende Fragen.

Welche Werbungskosten können Studierende absetzen?

Die wichtigste Frage kommt zuerst. Nach wie vor gibt es viele Studierende, denen nicht bewusst ist, welche Aufwendungen sie von der Steuer absetzen können. Wenn Du unsere Auflistung ansiehst, wirst Du staunen, wie viel das ist. Denn grundsätzlich kannst Du alles, was mit Deinem Studium in Verbindung steht, als Werbungskosten angeben.

  • Studiengebühren
  • Kosten für Fachbücher, Skripte oder sonstige kostenpflichtige Kursunterlagen
  • Kosten für Hard- und Software (PC, Monitor, Tastatur, Maus, Laptop, Tablet, Drucker, Handy, USB-Stick, Festplatte, Programme wie MS Office etc.)
  • Kosten für auswärtige Nächtigungen, sofern Du diese selber bezahlen musst
  • Kosten für Internet und Telefon
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Sprachkurse und andere Weiterbildungskurse und Lehrgänge

Das Finanzamt geht davon aus, dass Du Hardware, wie beispielsweise Deinen PC zu mindestens 40 Prozent privat nutzt, die übrigen 60 Prozent kannst Du aber als Werbungskosten geltend machen. Weiters nimmt das Finanzamt eine Mindest-Nutzungsdauer von drei Jahren an. Kostet Dein Laptop beispielsweise 650 Euro, so sind 60 Prozent, also 390 Euro, den Werbungskosten zuzurechnen. Verteilt auf drei Jahre ergibt dies eine jährliche Abschreibung in der Höhe von 130 Euro. Statt die 390 Euro auf einmal geltend machen zu können, musst Du also die 130 Euro in den nächsten drei ArbeitnehmerInnenveranlagungen angeben.

Gut zu wissen: Kostet dein Notebook weniger als 400 Euro, kannst Du Diesen Betrag auf einmal absetzen.

Wichtig: Bitte bewahre alle Rechnungen sieben Jahre lang auf. Es kann sein, dass das Finanzamt danach fragt. Der Steuererklärung musst Du diese Rechnungen aber nicht beilegen.

Wann und wo Du Deine ArbeitnehmerInnenveranlagung machst

Wir empfehlen Dir, die ArbeitnehmerInnenveranlagung für das vergangene Jahr immer ab März auszufüllen. Vorher macht es keinen Sinn, da Dein/e Arbeitgeber/in bis Ende Februar Zeit hat, alle Lohnzettel nachzureichen. Solltest Du verpflichtet sein, eine ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Vorjahr zu machen, so hast Du auf finanzonline.at bis 30. Juni Zeit, dich darum zu kümmern. Falls keine Pflichtveranlagung vorliegt, kannst Du sogar noch nach fünf Jahren ArbeitnehmerInnenveranlagungen einreichen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Du weniger als 12.000 Euro im Jahr verdient hast und daher nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Für Selbstständige liegt die Grenze bei 11.000 Euro. Trifft dies auf Dich zu, kannst Du theoretisch Deine ArbeitnehmerInnenveranlagung für 2017 auch noch am 31.12.2022 erledigen.

absolventen.at-Tipp: Für Teilzeitbeschäftige, FerialarbeiterInnen oder geringfügig Beschäftige zahlt sich die ArbeitnehmerInnenveranlagung besonders aus. Zu viel bezahlte Lohnsteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge werden zurückerstattet.

Wie lange dauert es bis ich mein Geld auf dem Konto habe

Generell raten wir Dir, finanzonline zu benützen, auch wenn Du die Formulare in Papierform abgeben kannst. Es ist einfach die schnellere und bequemere Möglichkeit an Dein Geld zu kommen. Leider kann man nicht pauschal sagen, wie lange es dauert, bis Du den Bescheid erhältst. Im Schnitt brauchen die SachbearbeiterInnen dafür circa einen Monat, manchmal geht es aber auch schneller. Kurz darauf sollte auch das Geld auf Deinem Konto sein.

absolventen.at-Tipp: Du hast Deine ArbeitnehmerInnenveranlagung oder Deine Steuererklärung abgegeben, wartest aber schon seit mehreren Monaten auf einen Bescheid? In diesem Fall empfehlen wir Dir, schriftlich nachzufragen. Aus eigener Erfahrung können wir Dir sagen, dass dies erfolgsversprechender sein kann, als telefonisch nachzufragen.

Quellen:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Die_10_besten_Steuertipps.html
http://www.lbg.at/static/content/e173427/e187713/file/ger/Steuerleitfaden_2016.pdf
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/geldvomfinanzamt/Bildungskosten_abschreiben.html

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