Fort- und Weiterbildungen – praktische Tipps zur Finanzierung

Wenn eine Fort- oder Weiterbildung angestrebt wird, egal ob Abendschule, Fernstudium, Voll- oder Teilzeit, sollte man sich ebenfalls Gedanken über die Finanzierung dessen machen, da der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, zu der Fortbildung etwas beizusteuern. Um sorgenfrei eine Weiterbildung anzustreben, gibt es mehrere Möglichkeiten sich bei der Finanzierung Hilfe zu holen.

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Fort- und Weiterbildungen – praktische Tipps zur Finanzierung | Bildcredit: JESHOOTS-com_40pixabay.com

Warum machen Fort- und Weiterbildungen Sinn?

Fort- und Weiterbildungen nach der Ausbildung oder auch während der üblichen Tätigkeit kann in der Hinsicht Sinn machen, dass sich neue Aufstiegschancen öffnen, man bessere Chancen beim Jobwechsel oder Arbeitgeberwechsel hat oder um in der Gehaltstufe aufzusteigen. Wenn ein Arbeitnehmer up to Date ist und sich für das was er macht interessiert, dann fällt das bei Arbeitgebern positiv aus und er sticht aus der Masse, was einen positiven Effekt auf die Stelle, das Geld und die Zukunft in der Firma haben kann.

Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt mehrere Wege, um sich eine Fort- oder Weiterbildung zu finanzieren. Wenn die Möglichkeit aus der eigenen Tasche nicht vorhanden ist, macht es Sinn sich an anderen Stellen schlau zu machen und Hilfe zu holen:

  • Hilfe vom Arbeitgeber
  • Der Bildungsgutschein
  • Das Studium von der Steuer absetzen
  • Die Bildungsprämie
  • Die Agentur für Arbeit
  • Stipendien
  • Familie und Freunde

Hilfe vom Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber bei der Weiterbildungsfinanzierung helfen soll, müssen die passenden Argumente bereit liegen. Er kann zum Beispiel dabei helfen, indem er die Kosten zum Studienbeginn übernimmt, nach einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung einen Teil oder den gesamten Betrag zahlt, einmalig oder jährlich eine Zahlung zu leisten oder die Arbeitszeiten zu ändern, z.B. in Form von Sonderurlaub oder verkürzten/ verlegten Arbeitszeiten. Das wird der Arbeitgeber in den meisten Fällen jedoch nur tun, wenn er für sich selber oder für die Firma einen Vorteil sieht. Daher sollte der Arbeitnehmer bei der Anfrage auf den positiven Effekt für die Firma durch Verbesserung seiner Qualitäten für den Job oder Ähnliches eingehen. Solange es sich nicht um eine betriebsinterne Fortbildung handelt, ist es bisher nicht üblich, dass der Arbeitgeber etwas beisteuert. In jedem Fall sollten alle Eventualitäten abgesprochen werden, wozu zählt was bei einem Abbruch oder Nichteinhaltung passiert.

Der Bildungsgutschein

Im Allgemeinen dient der Bildungsgutschein dazu, eine Arbeitslosigkeit zu beenden, egal ob aktuell oder bevorstehend oder einen Berufsabschluss nachzuholen. Die Agentur für Arbeit nutzt den Bildungsgutschein, um dafür erforderliche Weiterbildungen oder Umschulungen an die Personen zu bringen, die es benötigen, um diese Fälle abzuwenden. Dabei werden die Lehrgangskosten übernommen, sowie Verpflegung, Kinderbetreuung, Prüfungskosten, Unterbringung, Fahrten und Lehrmittel. Um ihn zu erhalten, muss an erster Stelle abgeklärt werden, ob man dafür berechtigt ist und wenn ja, wo die Fortbildung stattfinden soll. Sprich: bei welchem Unternehmen, welches Thema und zu welcher Zeit. Nach einem Beratungsgespräch dazu, wird der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingereicht und sie entscheiden, ob der Bildungsgutschein ausgestellt wird oder nicht. Im Anschluss wird der erhaltene Bildungsgutschein bei dem zuständigen Bildungsanbieter abgegeben und die Fortbildung oder Umschulung kann beginnen.

Das Studium von der Steuer absetzen

Als Steuer können Weiterbildungskosten entweder als Sonderausgabe angegeben werden oder als Werbungskosten. Als Steuerzahler sollte es jedenfalls möglich sein, die Fort- oder Weiterbildung im Nachhinein zu finanzieren, durch die Absetzung bei der Steuer. Wenn es sich um ein Studium handelt, das außerbetrieblich geregelt ist, zählen bei dem maximalen Zuschuss von 6.000 Euro die Verpflegung, Fahrtkosten, Lernmaterial, Unterkünfte und die Kursgebühren zusammen. Hier gilt allerdings nur die Erstausbildung als Sonderausgabe. Alle weiteren Weiterbildungen zählen dann am meisten zu den Werbungskosten. Dort gibt es keine Grenze nach oben. Sonderausgaben haben zum Vorteil, dass sie im Gegensatz zu den Werbungskosten nicht nur im Jahr der Entstehung geltend gemacht werden können. Sie lohnen sich also auch in Folgejahren.

Die Bildungsprämie

Der Staat vergibt an jene, die es aus eigener Hand nicht stemmen können die sogenannte Bildungsprämie. Alle zwei Jahre darf diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Das Jahreseinkommen einer Person darf nicht über 20.000 Euro steigen und bei Verheirateten 40.000 Euro. Es gibt zum einen den Prämiengutschein und zum anderen das Weiterbildungssparen. Beim Prämiengutschein wird die Hälfte der Weiterbildungskosten übernommen, wenn der Betrag 1.000 Euro nicht übersteigt. Das Weiterbildungssparen allerdings besteht darin, dass aus bisher gespartem Guthaben das Geld entnommen werden darf, auch wenn die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Auch die Arbeitnehmersparzulage bleibt in dem Fall erhalten.

Die Agentur für Arbeit

Die sogenannte „Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen“ wird kurz WeGebAU genannt. Sie ist dazu da, um Lernwillige ohne Berufsabschluss zu unterstützen oder diejenigen, die schon lange nicht mehr in dem Beruf gearbeitet haben, den sie erlernt haben. Dies ist auch unter dem Namen Aufschubfinanzierung bekannt. Sie hilft kleineren Unternehmen, indem sie die Lehrgänge bezuschussen, die freigestellte und weiterbezahlte Arbeitnehmer beinhaltet. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Fahrtkosten und Lehrgangskosten bezuschusst werden. Die Höhe hängt hierbei vom Alter des Arbeitnehmers ab.

Stipendien

Es gibt drei Möglichkeiten von staatlichen Stipendien: Das Deutschland-Stipendium, das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Das Deutschland-Stipendium fördert besonders gute Studenten mit 300 Euro im Monat. Diese sind zu einer Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und zur anderen Hälfte von privaten Förderern. Das Weiterbildungsstipendium wird mit bis zu 6.000 Euro bezuschusst und ist für Studenten unter 25 und ab einem Berufsabschluss mit einer Bewertung von 1,9 geeignet. Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Erwerbstätige, die außerhalb des Jobs noch studieren möchten. Einkommensunabhängig erhält man hier 2.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstudenten erhalten 750 Euro im Monat. Neben der staatlichen Unterstützung gibt es noch einige Stiftungen, die Unterstützung in Form von Stipendien anbieten.

Familie und Freunde

Diese Möglichkeit kommt für die Meisten nur als allerletzte Lösung in Frage. In Form von Privatkrediten kann dies aber sehr sinnvoll sein: Die Konditionen können frei verhandelt werden und es ist keine Schufa- oder Bonitätsauskunft nötig. Dies sollte schriftlich und unterschrieben festgehalten werden, in welcher rate und in welcher Höhe dies zurückgezahlt werden soll, ob und wie hoch die Zinsen sind und zu welchem Zeitpunkt das Geld da sein muss.

Zusammenfassung

Wer sich weiterbilden möchte, hat mehrere Möglichkeiten zur Hand, wie er diese bezahlen oder sich dabei unterstützen lassen kann. Es ist wichtig, abzuwägen, welche Lösung am meisten in Frage kommt und für was man überhaupt zugelassen wird. Sinnvoll ist eine Weiterbildung auf jeden Fall, weshalb es auch so viele Unterstützungs-Möglichkeiten gibt. Der Hauptpunkt ist, dass trotz einer Weiterbildung ein sorgenfreier Weg eingeschlagen wird, der die Zukunft deutlich unterstützt.

 

Autor: Marvin Bauch

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