Zivilingenieure sind Ziviltechniker (ZT) und daher unabhängige Sachverständige,
deren Berufsstand durch das Ziviltechnikergesetz 2019 (ZTG) geregelt wird. Das
ZTG definiert den Berufszugang, den Umfang der Berufsausübung, die Verschwie
genheitspflicht und das Disziplinar- und Kammerrecht. Ziviltechniker sind keine
Gewerbetreibenden, sondern zählen – wie z. B. Notare, Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder – zu den „Freien Berufen” Österreichs: mit hoher Reputation dankakademischen Studienabschlusses, Berufspraxis, Ziviltechnikerprüfung und strenger Standesregeln. Sie sind in einer eigenen Kammer mit autonomen Standesregeln organisiert und unterliegen wesentlich strengeren Regeln und Pflichten als ähnliche Berufsgruppen wie zum Beispiel Ingenieurbüros (Technische Büros).
Ziviltechniker sind staatlich befugt und beeidet und durch das ZTG sind sie „ex lege
Sachverständige“, das heißt, sie sind kraft Gesetzes sachverständig. Sie sind gesetzlich
verpflichtet, unabhängig und objektiv zu sein. Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Ziviltechnikern: Zivilingenieure (Ingenieurkonsulenten) und Architekten. Als Zivilingenieure
(ZI) werden Ziviltechniker aller technischen, naturwissenschaftlichen oder montanistischenBefugnisse bezeichnet, wobei die „Fachrichtung“ als Befugnis bezeichnet wird. Ziviltechniker sind gemäß §3(1) Ziviltechnikergesetz im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnis berechtigt, folgende Leistungen zu erbringen:
• Planen
• Prüfen
• Beraten
• koordinierende, überwachende, mediative und treuhänderische Tätigkeiten
Diese Leistungen beinhalten ebenso:
- Errichtung von öffentlichen Urkunden
- Vornahme von Messungen
- Erstellung von Gutachten
- berufsmäßige Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts
- organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Projekten
- Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben
versehene Personen und führen als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Die von ihnen im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellten und mit ZT-Siegel versehenen schriftlichen oder planlichen Ausfertigungen werden zu öffentlichen Urkunden und von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären.
Im Unterschied zu anderen Sachverständigen
ist eine Prüfung des ermittelten Sachverhaltes
bei einem von einem Ziviltechniker beurkundeten Gutachten durch die Verwaltungsbehörden nicht erforderlich (vgl.: §3(3) ZTG 2019).
Die Behörde wird dadurch ihrer Pflicht, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, enthoben. Schon aus diesem Grund unterliegen die Ziviltechniker gemäß ZTG einer besonderen Sorgfaltspflicht. Nicht umsonst wird für Zivilingenieure umgangssprachlich oft der Begriff „Technische Notare” verwendet.
Die konsequente Trennung von Planung und Ausführung stellt die Voraussetzung für die bestmögliche Umsetzung des Vorhabens dar, auch um den Auftraggeber bestmöglich zu unterstützen. Die Fachgebiete der staatlich befugten und beeideten Zivilingenieure reichen je nach Studium und erlangter Befugnis von Elektrotechnik, Maschinenbau, Energie- und Umwelttechnik, Materialwissenschaften, Gebäudetechnik, Montanwesen, Verfahrenstechnik,
Naturwissenschaften, Geologie und Erdwissenschaften, Bioressourcenmanagement, Wasserwirtschaft, Informationstechnologie über Raumplanung, Landschaftsarchitektur, Vermessungswesen und Geodäsie bis hin zum Bauwesen.
Je nach Befugnis bieten sie insbesondere die Tätigkeiten PLANEN, PRÜFEN, BEGUTACHTEN an, kompetent, innovativ und unabhängig. Sie sind aus ihrer Weiterbildungsverpflichtung heraus in der Lage, stets am Stand der Technik zu arbeiten. Zivilingenieure bewerten frei von Interessen Dritter, suchen nach optimalen Lösungen und stehen als unabhängige Sachverständige zur Verfügung. Ziviltechniker sind ex-lege Sachverständige und berufsrechtlich zu Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet.
Wie erkenne ich Ziviltechniker?
Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker ein
Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Nachdem sie zu keiner ausführen
den Tätigkeit berechtigt sind, unterliegen sie in ihren Entscheidungen keinen Interessenskonflikten. Diese Unabhängigkeit, welche die konsequente Trennung von geistigen Leistungen (z.B. Planen, Prüfen, Begutachten) von der Ausführung ermöglicht, sichern Qualität und das beste Angebot im Sinne der Auftraggeber!
Die Stärken der Ziviltechniker
• Verschwiegenheit
• hohe Fachkenntnis
• Unabhängigkeit
• gesetzlich geregelte Parteienvertretung
• Flexibilität
• öffentliche Urkundsperson
• regelmäßige Weiterbildung
• arbeiten am Stand der Technik
=> Das ist mein „technischer Notar“
Sachverständige: Was sind die Benefits von ZiviltechnikerInnen?
Als Sachverständiger darf sich grundsätzlich jeder bezeichnen, der zu einem bestimmten Thema Sachverstand mitbringt. Gerichtssachverständige – exakt: allgemein beeidete und
gerichtlich zertifizierte Sachverständige – müssen nicht notwendigerweise ein facheinschlägiges Studium als Voraussetzung nachweisen. Die Ziviltechnikerbefugnis setzt nicht nur einfacheinschlägiges Studium voraus, sondern Ziviltechniker sichern durch Ziviltechnikergesetz und strenge Standesregeln Qualität auf allen Ebenen und haften für ihre Tätigkeiten.
Wie wird man Ziviltechniker?
Ziviltechniker zu werden, bedeutet, einen mehrjährigen, konsequenten Weg der Ausbildung einzuschlagen:
1. erfolgreiche Absolvierung eines technischen, naturwissenschaftlichen oder montanistischen Studiums
2. mehrjährige, facheinschlägige Berufspraxis
3. erfolgreiche Ablegung der Ziviltechnikerprüfung
4. Vereidigung durch den Landeshauptmann, ermächtigt durch den zuständigen Bundesminister
Wie findet man Ziviltechniker?
Alle Ziviltechniker sind in einem öffentlichen Verzeichnis, dem Ziviltechnikerverzeichnis, eingetragen. Es kann dort nach Fachgebieten gesucht werden: www.ziviltechniker.at
Weitere Information – Fachgruppe Industrielle Technik:
Zivilingenieure der Befugnisgruppen Elektrotechnik, Maschinenbau, Energie- und
Umwelttechnik, Bioressourcenmanagement, Naturwissenschaften, Materialwissenschaften,
Gebäudetechnik, Montanwesen, Verfahrenstechnik sowie Geologie und Erdwissenschaften sind innerhalb der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland in der Fachgruppe Industrielle Technik vertreten. Weitere Informationen über die Tätigkeiten
der Zivilingenieure in diesem Bereich erhalten Sie hier: https://wien.arching.at/fg_it.html
Mit freundlicher Unterstützung von:
Kammer der Ziviltechniker:innen | Architekt:innen und Ingenieur:innen

















