Bildungskarenz – Was sind die Voraussetzungen und wie kann ich sie nutzen?

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Um eine postgraduale Ausbildung zu finanzieren und auch zeitlich vereinbaren zu können, kann jede/r ArbeitnehmerIn unter gewissen Voraussetzungen eine Bildungskarenz oder auch Bildungsteilzeit nutzen. Was das genau ist und wie man in ihren Genuss kommen kann, erfährst Du hier.

 

Wer darf eine Bildungskarenz nutzen?

Wichtig zu wissen ist, dass es kein gesetzliches Recht auf Bildungskarenz gibt. Das bedeutet, dass jede Bildungskarenz ausschließlich über eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zustande kommen kann. Im Zuge dieser Vereinbarung müssen die Interessen des Betriebes mit denen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin verglichen und gegeneinander aufgewogen werden. Ziel einer Weiterbildung ist es ja, dass sowohl das Unternehmen, als auch der/die ArbeitnehmerIn von dieser Weiterbildung profitieren. Dies bedeutet weiter, dass die angestrebte Weiterbildung den Unternehmenszielen entsprechen und eine tatsächliche Aneignung weiterer Qualifikationen sein muss.

Wenn die Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem/der ArbeitnehmerIn getroffen ist, müssen zudem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bildungskarenz erfüllt werden, da diese unter Umständen auch Zahlungen des Staates an den/die ArbeitnehmerIn beinhaltet. Folgende Voraussetzungen müssen daher erfüllt werden:

  • alle Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen erfüllt sein.
  • dem AMS muss eine Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorliegen.
  • der/die DienstnehmerIn muss ein Dienstverhältnis von mindestens 6 Monaten mit dem Arbeitgeber gehabt haben und arbeitslosenversicherungspflichtig sein (Als Saisonkraft reichen 3 Monate, wenn in 4 Jahren gesamt 6 Monate beim selben Arbeitgeber gearbeitet wurde.)
  • die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden muss nachgewiesen werden.
  • bei einem Studium muss alle 6 Monate nachgewiesen werden, dass mindestens 8 ECTS-Punkte bzw. 4 Semesterwochenstunden geleistet wurden.

Wie lange kann man Bildungskarenz nutzen?

Im Zuge der Bildungskarenz kann ein/e ArbeitnehmerIn vom Arbeitgeber für eine Dauer von 2 bis maxiamal 12 Monaten vom Dienst freigestellt werden und erhält während dieser Zeit auch kein Gehalt. Die Bildungskarenz kann einmal alle 4 Jahre in Anspruch genommen werden und ist lediglich eine Pause der Erwerbstätigkeit, der Arbeitsplatz bleibt also erhalten – unabhängig davon, ob die Weiterbildung im In- oder Ausland abgeschlossen wird.

Die 12 Monate Bildungskarenz können auf mehrere Male innerhalb von 4 Jahren aufgeteilt werden wobei immer mindestens 2 Monate am Stück genutzt werden müssen.

 

Welche Programme werden gefördert?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Vielzahl von Kursen, Kurzlehrgängen, Fernstudien, Präsenzstudien, akademischen Lehrgängen und vieles mehr in der Bildungskarenz zu absolvieren.

Wichtig anzumerken ist allerdings, dass nicht jede Art der Weiterbildung vom AMS durch Weiterbildungsgeld unterstützt wird. Es muss ein klarer Bezug zur derzeitigen beruflichen Position bzw. Situation bestehen, das zudem vom AMS auch bestätigt werden muss. Im Zweifels-fall sollte man sich also schon vorab eingehend erkundigen, ob der spezielle Weiterbildungswunsch überhaupt gefördert wird.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die finanzielle Unterstützung im Zuge der Bildungskarenz wird „Weiterbildungsgeld“ genannt. Zusätzlich darf während der Karenz, ohne das Weiterbildungsgeld zu verlieren, bis zur Geringfügigkeitsgrenze von € 446,81 (im Jahr 2019) dazu verdient werden.

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes ist je nach Person unterschiedlich hoch und entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes (der Mindestsatz beträgt € 14,53 pro Tag). Ihren persönlichen Betrag können Sie sich unter folgendem Link berechnen: ams.brz.gv.at

 

Wie unterscheidet sich die Bildungsteilzeit?

Sollte die Bildungskarenz aufgrund diverser Gründe keine Option sein, sei es wegen einer laufenden Ausbildung, welche Berufserfahrung für ihren Abschluss erfordert, so besteht die Möglichkeit, eine Bildungsteilzeit zu beanspruchen. Dies hat den Vorteil, weiter berufstätig zu sein und daher nicht auf die Praxiserfahrung und nur auf einen Teil des Gehalts verzichten zu müssen.

 

Für die Nutzung der Bildungsteilzeit gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Bildungskarenz. Die Berechnung des Weiterbildungsgeldes ist allerdings eine völlig andere: Für jede Reduktion um eine Arbeitsstunde zahlt das AMS ab Jänner 2019 € 0,82 „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag. Das hat des Weiteren zur Folge, dass bei einer Arbeitszeit von 20 anstatt 40 Wochenstunden € 16,40 pro Tag vom AMS gezahlt werden. Die Bildungskarenz hat daher speziell für Personen mit geringerem Einkommen eine große Wirkung. Weiters muss die wöchentliche Arbeitszeit um mindestens 25 % bis maximal 50 % reduziert werden.

Zudem ist es auch möglich, Bildungskarenz und Bildungsteilzeit zu kombinieren. Die Wechselmöglichkeit zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit besteht allerdings nur einmalig.

So mancher wird sich jetzt vielleicht fragen, wie macht sich eine Bildungskarenz in meinem Lebenslauf? Bildungskarenz hat definitiv an Sympathie und Anerkennung gewonnen und zeugt sogar von der Motivation, Ehrgeiz und der Eigeninitiative, Dich persönlich und/oder beruflich weiterzubilden – ein absoluter Pluspunkt. Du kannst diese also gerne und ohne  schlechtes Gewissen in Deinem Lebenslauf anführen.

 

 

Quellen:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/weiterbildungsgeld#wasisteinebildungskarenz
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

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