Bildungskarenz in Österreich für ein Studium nutzen

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Jede(r) ArbeitnehmerIn kann, unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen, in Österreich Bildungskarenz beantragen. Im Rahmen der Bildungskarenz können nicht nur einzelne Kurse oder Kurzlehrgänge absolviert werden, es besteht auch die Möglichkeit, eine akademische Ausbildung zu absolvieren.

Fernstudien sind ebenfalls in Bildungskarenz möglich – die KMU Akademie unterstützt Sie dabei, deutschsprachige und berufsbegleitende Studiengänge in Kooperation mit der Middlesex University zu starten.

Mögliche Studiengänge sind:

Bachelor: BSc (Bachelor of Science)
Master:
· MBA (Master of Business Administration) 14 Spezifikationen
· MSc (Master of Science) 2 Spezifikationen

Wann kann Bildungskarenz in Anspruch genommen werden?

Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt).

Wie lange kann ich in Bildungskarenz studieren?

Mindestens müssen Sie 2 Monate durchgehend in Bildungskarenz sein, maximal werden 12 Monate innerhalb von 4 Jahren gefördert – innerhalb dieser 4 Jahre können Sie die Bildungskarenz auch verteilen (2 Monate müssen jedoch immer am Stück konsumiert werden).

Welche Aus- oder Weiterbildungen werden gefördert?

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich – sofern diese beruflich relevant sind.

Die deutschsprachigen Fernstudien der Middlesex University mit organisatorischer Unterstützung der KMU Akademie können in Bildungskarenz absolviert werden – erforderliche Bestätigungen werden von der KMU Akademie (bei Erfüllung der Kriterien!) jederzeit gerne ausgestellt.

In welcher Höhe erhalte ich Unterstützung?

Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen ECTS nachweisen können. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung (438,05 Euro im Jahr 2018) erlaubt. Die individuelle Höhe Ihres Weiterbildungsgeldes können Sie unter folgendem Link vorab berechnen: https://ams.brz.gv.at/ams/

Vorteile der Bildungskarenz:

• Zeit für die Weiterbildung
• Reduzierung der Arbeitszeit
• Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes
• krankenversichert
• unfallversichert
• pensionsversichert
• nach 31.12.54 geboren: Beitragszeiten für die Pensionsversicherung
• vor 1.1.55 geboren: Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung

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