Beschäftigungsarten: Welche gibt es und welche Vor- / Nachteile haben sie?

0
3530

Deine Matura steht bald bevor und der nächste Schritt ist die Jobsuche. Du stehst kurz vor Deinem Studienabschluss und willst endlich Deine berufliche Karriere starten. Oder aber Du möchtest bereits neben Deiner Ausbildung Berufserfahrung sammeln und Geld verdienen. Jeder Einstieg in den Berufsalltag bedeutet auch gleichzeitig, einer bestimmten Art von Beschäftigung nachzugehen. Welche unterschiedlichen Beschäftigungsformen es in Österreich gibt und welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringen, erfährst Du im folgenden Artikel.

 

Arbeitsverhältnis

Gehst Du mit einem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ein, stellst Du ihm Deine Arbeitskraft zur Verfügung und erhältst dafür ein Entgelt. Durch das Eingehen einer persönlichen Abhängigkeit bist Du Weisungsgebunden und musst Dich an festgelegte Arbeitszeiten halten. Dafür hast Du alle arbeitsrechtlichen Ansprüche, wie den Anspruch auf Urlaub und auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Außerdem gelten für Dich die kollektivvertraglichen Regelungen Deiner Branche und die Meldungspflicht durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse.

 

Freier Dienstvertrag

Bist Du freier Dienstnehmer gehst Du eine Verpflichtung ein, Deine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen und wirst dafür mit einem Entgelt entschädigt. Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis gehst Du dabei keine persönliche Abhängigkeit ein, weshalb zumeist keine Bindung an Arbeitszeiten oder einen bestimmten Arbeitsort vorliegen. Du bist damit weitaus flexibler und weniger an das Unternehmen gebunden, jedoch stehen Dir auch keine arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Urlaubs- oder Krankenentgelt zu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich bei der Gebietskrankenkasse anzumelden und Du musst Dich an eine Kündigungsfrist halten. Es empfiehlt sich jedoch, gleich in der Probezeit (meistens das erste Monat) zu überprüfen, ob die mit dem freien Dienstvertrag einhergehenden Freiheiten in Deinem Betrieb auch wirklich existieren. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, kann es unter Umständen sein, dass Du die Nachteile eines Arbeitsverhältnisses trägst, nicht jedoch in den Genuss der Vorteile kommst.

 

Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag verpflichtest Du Dich vorrangig zur Lieferung einer gewissen Endleistung oder zur Herstellung eines bestimmten „Werkes“. Bei diesem Werk kann es sich sowohl um etwas physisches, wie beispielsweise ein Stahlgerüst, als auch um etwas nicht Greifbares, wie ein Softwareprodukt, handeln. Dabei kannst Du selbst entscheiden wie Du die Leistung bis zum vereinbarten Zeitpunkt erbringst, welche Hilfsmittel Du nutzt und ob eventuell sogar weitere Personen bei der Erbringung der Leistung beteiligt sind. Gleichzeitig trägst Du aber auch das alleinige wirtschaftliche Risiko, da sich Dein vereinbartes Honorar nach der gelieferten Endleistung richtet.

Volontariat

Personen die ein Volontariat ableisten, haben kein Anrecht auf Entgelt. Auch andere Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht kommen hierbei nicht zur Anwendung. Natürlich kann aber ein „Taschengeld“ vereinbart werden. Der klare Fokus beim Volontariat liegt auf dem Wissenserwerb. Im Zuge Deiner Ausbildung bist Du – eher kurzzeitig – bei einem Unternehmen beschäftigt und hast die Möglichkeit, Abläufe zu erlernen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Dabei stehen aber keine wirklichen Arbeitsleistungen im Vordergrund. Ein Volontariat kann aber auch im Ausland abgehalten werden und bietet eine spannende Möglichkeit, andere Kulturen und Länder kennenzulernen.

Ferialpraktikum

Viele nutzen die Ferienzeit für ein sogenanntes Ferialpraktikum. Dabei steht jedoch ganz klar der Ausbildungszweck im Vordergrund, das heißt, Du vertrittst keine sonstigen Arbeitnehmer, die im Urlaub sind. Ist dies der Fall, handelt es sich nämlich um ein klassisches Arbeitsverhältnis, nur eben auf bestimmte Zeit befristet. Grundsätzlich hat man als Ferialpraktikant keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf ein Entgelt. Wird jedoch eine Zahlung eines „Taschengeldes“ vereinbar, so besteht für den Arbeitgeber eine Anmeldepflicht bei der Krankenkasse. Ein Ferialpraktikum ist oftmals in den Ablauf Deiner
Ausbildung eingegliedert und zum Teil auch verpflichtend zu absolvieren. Dabei bietet sich Dir die Chance, Praxisluft zu schnuppern und Dein theoretisches
Wissen zur Anwendung zu bringen.

 

Quellen:
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Beschaeftigungsformen_-_Wesentliche_Unterschiede.html
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/freiedienstnehmerinnen/beschaeftigungsformen/Beschaeftigungsformen_und_kombinationen.html
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/dienstvertrag werkvertrag/unterschied-dienstvertragfreier-dienstvertrag-werkvertrag.html

Kommentieren Sie den Artikel

Kommentar schreiben
Name eingeben