Wirtschaftsrecht
Das Studium der Studienrichtung Wirtschaftsrecht dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung von Juristinnen / Juristen für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufe. Die Absolventinnen / Absolventen dieses Studiums sollen über ein solides juristisches Grundwissen inhaltlicher und methodischer Art, ein vertieftes Wissen in den für eine entsprechende berufliche Betätigung erforderlichen juristischen Spezialgebieten und über das notwendige Wissen auf wirtschaftswissenschaftlichem und sonstigen Gebieten verfügen. Sie sollen auf dem Niveau einer universitären Ausbildung in besonderem Maße die Fähigkeit vermittelt erhalten, mit den Mitteln des Rechts und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftliche Ziele zu verfolgen, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
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