Gehaltsvorstellung in der Bewerbung: Wie bring ich’s rüber?

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Wer sich auf Jobsuche begibt, muss in den meisten Fällen nicht nur Geduld mitbringen – Bewerber müssen auch viel beachten: Schließlich ist die Konkurrenz meist groß und man möchte die Chance auf den Traumjob nicht mit kleinen Fehlern im Bewerbungsprozess verspielen. Auch wenn man mittlerweile die eigene Bewerbung schreiben lassen kann, stürzen die meisten Jobsuchenden sich noch selbst in die Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen.

Muss ich überhaupt einen Gehaltswunsch angeben?

Nicht in jeder Bewerbung ist es überhaupt nötig, bereits im Bewerbungsschreiben Angaben dazu zu machen, in welchem Bereich sich die eigene Gehaltsvorstellung bewegt. Viele Bewerber möchten sich dies für das Vorstellungsgespräch aufsparen und setzen dann auf das persönliche Verhandlungsgeschick, wenn man sich Auge in Auge gegenüber sitzt – oder gehen sogar davon aus, dass der potenzielle Arbeitgeber eine Zahl nennt.

Immer mehr Unternehmen setzen allerdings heute darauf, dass bereits in der Bewerbung eine Zahl genannt werden soll, um Interessenten mit unrealistischen Vorstellungen direkt aussortieren zu können. Schließlich wird der Auswahlprozess unnötig aufgebläht, wenn man sich zu lange mit Kandidaten beschäftigt, die aufgrund der Gehaltswünsche dann doch nicht passen.

Übrigens: Ist in der Ausschreibung die Angabe von einer Gehaltsvorstellung gefordert, muss diese auch im Anschreiben enthalten sein. Ist sie es nicht, kann es durchaus sein, dass die Bewerbung direkt aussortiert wird. Schließlich sind die Unterlagen dann unvollständig! Also: Immer genau auf die Stellenausschreibung achten, um sich nicht mit einer unvollständigen Bewerbung selbst ins Aus zu schießen.

Vorteil für den Bewerber

Das hört sich zunächst einmal negativ für den Bewerber an – schließlich kann er auch, ohne die Nennung von Gründen und trotz potenzieller Verhandlungsbereitschaft, schon vorher aussortiert werden. Das ist dann natürlich schade. Wer aber den eigenen Marktwert kennt und eine klare Vorstellung hat, für welche Summe er arbeiten möchte, spart sich so ebenfalls Zeit und kann sich auf die Stellen konzentrieren, die den Gehaltswunsch erfüllen können.

Wohin gehört der Gehaltswunsch – und was sollte ich schreiben?

Die Gehaltsvorstellung wird immer im Bewerbungsschreiben genannt. Am besten platziert man diesen dann eher im Schlussteil, an dem dann kurz und knapp die Formalitäten (mögliches Eintrittsdatum und eben die Vorstellung des Gehalts) geklärt werden. Im Lebenslauf hat der Gehaltswunsch dagegen nichts verloren.

Bei der Formulierung tun sich dann viele Bewerber schwer – falsche Scham oder Unsicherheiten sind hier aber fehl am Platz. Sachlich und trotzdem selbstbewusst sollte die Formulierung der Gehaltsvorstellung gestaltet sein. Einige einfache Beispiele:

„Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 40.000 EUR brutto im Jahr.“

„Entsprechend meiner Qualifikationen und meiner Erfahrung liegt mein Gehaltswunsch bei 28.500 EUR brutto p.a.“

„Ein jährliches Bruttoeinkommen von 38.500 EUR entspricht hierbei meinen Gehaltsvorstellungen.“

Wer sich unsicher ist, ob die eigene Vorstellung realistisch ist, kann natürlich auch eine Spanne angeben – muss aber natürlich damit rechnen, dass der potenzielle Arbeitgeber bei den Gehaltsverhandlungen tief ansetzt und nicht im oberen Bereich landen wird:

„Meine Gehaltsvorstellung bewegt sich zwischen 42.000 und 45.000 EUR brutto im Jahr.“

Achtung: Gehalt wird immer in „brutto p.a.“, also im Bruttoeinkommen im Jahr angegeben. Bewerber sollten dies, genauso wie einen kleinen Verhandlungsspielraum, immer berücksichtigen.

 

Mit freundlicher Unterstützung von richtiggutbewerben.de

Bilder:
pixabay.com © TeroVesalainen

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