Arbeitszeugnis: Die Geheimsprache der HR-Verantwortlichen

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Wenn Du auf Jobsuche bist, legst Du Deinen Bewerbungsunterlagen meistens auch Arbeitszeugnisse von ehemaligen Anstellungen bei. Aber was steckt eigentlich genau hinter den Formulierungen? Wir entschlüsseln die Geheimcodes der HR-Verantwortlichen.

PersonalistInnen unterscheiden zwischen zwei Formen von Arbeitszeugnissen: Das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Ersteres sieht das Gesetz vor. Es enthält allgemeine Angaben zur Person, genaue Bezeichnung des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin, Dauer des Dienstverhältnisses sowie die Tätigkeitsfelder. Generell sollten die Tätigkeitsbereiche umso ausführlicher beschrieben werden, je qualifizierter sie waren. Eine einfache Angabe der Stellenbezeichnung ist daher selten ausreichend.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und enthält neben den oben genannten Angaben auch welche über die Qualität der erbrachten Leistungen und wird auf Deinen Wunsch hin ausgestellt. Willst Du Dich gegen MitbewerberInnen durchsetzen, ist das qualifizierte Zeugnis in jedem Fall aussagekräftiger.

Der Inhalt oder die Form eines Arbeitszeugnisses darf nichts enthalten, das dem/der ArbeitnehmerIn bei zukünftigen Bewerbungen zum Nachteil gereicht werden kann (http://bit.ly/2mKX5iD). Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sind der Aufbau und die Formulierung des Zeugnisses dem/der ArbeitgeberIn zu überlassen. Die Beurteilung im Arbeitszeugnis muss aber wahr und klar sein. Es sollte unbedingt auf Geschäftspapier des Unternehmens verfasst sein und die Unterschrift des Zeugnisausstellers / der Zeugnisausstellerin tragen.

Fehlende Angaben und Lücken im Zeugnis werden im Zweifel gegen den/die BewerberIn ausgelegt. Gibt es keine Aussagen über die Arbeitsweise, könnte das bedeuten, dass die Leistungen dementsprechend ungenügend waren und daher nicht erwähnenswert sind. Vielmals werden sogenannte Geheimsprachen oder Codes diskutiert, mit denen Personalverantwortliche untereinander kommunizieren. Oftmals wissen aber vor allem kleinere Unternehmen gar nicht, wie man so ein Arbeitszeugnis verfassen muss. Solches Unwissen, kann sich dann für Dich negativ auswirken.

Kodierte Arbeitszeugnisse

Wie schon oben erwähnt, dürfen Arbeitszeugnisse dürfen Arbeitszeugnisse lt. der Arbeiterkammer nicht so formuliert werden, dass die Suche eines neuen Jobs erschwert wird. Es ist aber so, dass gerade bei qualifizierten Zeugnissen die positiven Formulierungen eine versteckte, negative Wertung enthalten können. Mit dieser Geheimsprache ist oft die wahre Botschaft zwischen den Zeilen versteckt. Um ganz sicher zu sein, kannst Du Dein Arbeitszeugnis auch durch die Arbeiterkammer überprüfen lassen und gegebenenfalls ein korrekt ausgestelltes Arbeitszeugnis von dem/der ArbeitgeberIn verlangen.

Ein paar Beispiele solcher Formulierungen sind:

„Frau A. hat sich stets bemüht.” Dekodiert: Sie hat sich bemüht, aber das Ergebnis ist fraglich.

„Herr M. hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.” Dekodiert: Ordnungsgemäß schon, jedoch zeigte er nur wenig Eigeninitiative.

„Er hat sich stets um Verbesserungsvorschläge bemüht.” Dekodiert: Er ist ein Besserwisser, der seine Fachkenntnisse (soweit vorhanden) nicht in die Praxis umsetzen kann.

„Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.” Dekodiert: Er ist ein Mitläufer, der sich gut anpasst.

Für den Fall einen Job im Ausland anzustreben, solltest Du Dir neben dem deutschen auch ein englisches Zeugnis ausstellen lassen. Ist dies nicht möglich, dann solltest Du das deutsche Arbeitszeugnis professionell übersetzen lassen (nicht in Eigenregie).

Auch im Englischen gibt es Ausdrücke, die mehrdeutig verstanden werden können.

„You will be lucky to get him/her to work for you.”

Sollten solche Formulierungen im Arbeitszeugnis aufscheinen, passiert das meistens ohne Absicht, denn eine Geheimsprache wie im Deutschen kennen englische Arbeitszeugnisse grundsätzlich nicht. In so einem Fall kannst Du einfach freundlich um eine Korrektur/Umformulierung bitten.

Aufbau eines Arbeitszeugnisses

Bei Arbeitszeugnissen ist auf den korrekten Aufbau zu achten. Die Einleitung umfasst: Name und Vorname, Titel, eventuelle innerbetriebliche Titel bzw. Position und eine kurze und prägnante Beschreibung des Unternehmens.

Bei der Aufgabenbeschreibung muss sich ein Dritter ein Bild machen können, welche Tätigkeiten der/die BewerberIn ausgeübt hat. Hierzu zählen auch die Erwähnung einer eventuellen Führungsposition und der dazugehörigen Verantwortungsbereiche. Je umfangreicher der Verantwortungsbereich war, desto detaillierter sollte er erwähnt werden.

Die Schlussformulierung ist wahrscheinlich der ausschlaggebende Punkt, ob ein Zeugnis gut oder schlecht ist. Wird nämlich hier zum Beispiel kein Bedauern über den Weggang des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin ausgedrückt, wäre dies negativ zu beurteilen.

Der Gesamteindruck des Arbeitszeugnisses zählt und sollte auf gar keinen Fall Widersprüche in den einzelnen Aussagen aufweisen.

Die wichtigsten Arbeitszeugnisformulierungen

Arbeitsweise

  • Die Qualität der Arbeit von Herrn W. erfüllte stets höchste Ansprüche. Er führte seine Aufgaben immer äußerst selbstständig, effizient und zuverlässig aus.= Sehr Gut
  • Die Qualität der Arbeit von Herrn W. erfüllte stets hohe Ansprüche. Er führte seine Aufgaben äußerst selbstständig, effizient und zuverlässig aus. = Gut
  • Die Qualität der Arbeit von Herrn W. erfüllte hohe Ansprüche. Er führte seine Aufgaben selbstständig, effizient und zuverlässig aus. = Befriedigend
  • Er führte seine Aufgaben sorgfältig und genau aus. = Genügend
  • Er führte seine Aufgaben im Allgemeinen sorgfältig und genau aus. = Nicht Genügend

Persönliches Verhalten

  • Das Verhalten von Frau G. gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich. = Sehr Gut
  • Das Verhalten von Frau G. gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich. = Gut
  • Das Verhalten von Frau G. gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war stets gut. = Befriedigend
  • Das Verhalten von Frau G. gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war gut. = Genügend
  • Das Verhalten von Frau G. gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen gab im Allgemeinen keinen Anlass zu Beanstandungen. = Nicht Genügend

Gesamtleistung

  • Herr A. hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. = Sehr Gut
  • Herr A. hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. = Gut
  • Herr A. hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. = Befriedigend
  • Herr A. hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. = Genügend
  • Herr A. bemühte sich, seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. = Nicht Genügend

Schlussformulierung

  • Wir bedauern das Ausscheiden von Frau H. sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Wir bedanken uns für die stets hervorragenden Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. = Sehr Gut
  • Wir bedauern das Ausscheiden von Frau H. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. = Gut
  • Wir bedauern das Ausscheiden von Frau H. und danken für die guten Leistungen. Für die Zukunft wünschen ihr alles Gute und weiterhin Erfolg. = Befriedigend
  • Wir bedanken uns bei Frau H. für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunf alles Gute. = Genügend
  • Wir bedanken uns bei Frau H. für das Streben nach guten Leistungen. Wir wünschen ihr alles Gute bei den weiteren Bemühungen. = Nicht Genügend

Tipp für Arbeitgeber: Professionelle Dienst- und Arbeitszeugnisse kann man ganz bequem auf www.jobref.at erstellen.

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